Schulordnung der Gesamtschule Brünninghausen

Gegen Rassismus und gegen Gewalt

Alle Mitglieder der Schulgemeinde stellen sich gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewaltverherrlichung. Allen Formen rassistischer, diskriminierender und gewaltverherrlichender Bemerkungen, Aussagen, Darstellungen, Behauptungen, Vorurteilen und Handlungen, im realen und digitalen Leben, tritt die Gesamtschule Brünninghausen aktiv entgegen.

Gemeinsames Lernen ist leichter…

  • wenn niemand Angst haben muss
  • wenn keiner von anderen beim Lernen gestört wird
  • wenn Mitschülerinnen und -schüler sowie Lehrkräfte helfen, sobald man Hilfe braucht
  • wenn man in Ruhe miteinander reden kann
  • wenn Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte pünktlich und gut vorbereitet in den Unterricht kommen
  • wenn die Klassenzimmer und das Schulgebäude so sauber sind, dass man sich darin wohlfühlen kann
  • wenn alle so rücksichtsvoll miteinander umgehen, dass Unfälle vermieden werden
  • wenn alle höflich und freundlich miteinander umgehen

Dies alles zu ermöglichen, ist Zweck dieser Schulordnung.

Unterricht

Für guten Unterricht ist ein für alle Schülerinnen und Schüler und das Lehrpersonal verbindlicher Ordnungsrahmen
notwendig und sinnvoll. Dazu gehört, dass

  • Mitschülerinnen und -schüler und andere Klassen nicht gestört werden
  • Sicherheitsvorschriften beachtet und Einrichtungsgegenstände geschützt werden
  • im Unterricht nicht gegessen, getrunken oder gekaut wird
  • während des Unterrichts kein Spielzeug auf dem Tisch liegt
  • die Stühle am Ende des Unterrichtstages hochgestellt werden und der eigene Platz aufgeräumt wird
  • die Schüler bis zum Schellen im Raum bleiben

Pausen

In den Pausen sollen die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte daran denken, dass

  • das erste Schellen das Signal ist, zum Klassenraum zu gehen
  • mit dem zweiten Schellen der Unterricht beginnt
  • das Verlassen des Schulgeländes aus versicherungstechnischen Gründen verboten ist
  • Fachräume, auch die Turnhalle, erst nach dem ersten Schellen aufgesucht werden dürfen
  • die Schülerinnen und Schüler in den 5-Minuten-Pausen grundsätzlich im Klassenraum bleiben und nur in
    Ausnahmefällen die Toiletten aufsuchen
  • die Toiletten keine Aufenthaltsräume sind und diese immer sauber zu verlassen sind
  • die Schülerinnen und Schüler in den 5-Minuten-Pausen das Unterrichtsmaterial für die nächste Stunde bereitlegen sollen
  • Unterrichtsräume keine Aufenthaltsräume sind und deshalb von Lehrerinnen und Lehrern verschlossen und
    geräumt werden
  • die Notausgänge nur im Notfall geöffnet werden dürfen

Weitere Regelungen

Handynutzung: In der Sekundarstufe I ist den Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Handys und elektronischen Spielgeräten untersagt, es sei denn, die Nutzung wird durch eine Lehrkraft erlaubt.

Rauchverbot: Nach Paragraph 41.3 der ASchO (Allgemeine Schulordnung) ist den Schülerinnen und Schülern der
Sekundarstufe I grundsätzlich untersagt, auf dem Schulgelände zu rauchen.

Verhalten im Krankheitsfall: Sollte eine Schülerin oder ein Schüler erkranken, sind die Erziehungsberechtigten (je nach Alter auch die Schülerinnen und Schüler selbst) verpflichtet, die Schule umgehend vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss nach 3 Tagen vorgelegt bzw. geschickt werden, in Einzelfällen wird zusätzlich ein ärztliches Attest verlangt. Sofern Krankheitstage direkt vor oder nach den Ferien bzw. vor oder nach Feier und/oder Brauchtumstagen liegen, muss der schriftlichen Entschuldigung unaufgefordert ein ärztliches Attest beigefügt werden.

Allgemeines
Konflikte untereinander sollen friedlich gelöst werden; Gewalt und Rangeleien sind keine Lösung.
Jeder ist für die Folgen seines Handelns verantwortlich; angerichteter Schaden muss wiedergutgemacht werden.
Wer sich nicht an diese von uns allen vereinbarte Schulordnung hält, muss sich dafür rechtfertigen und/oder disziplinarische Konsequenzen tragen.

Dortmund, 30.09.2019
Marietta Koschmieder, Schulleiterin