RELIGIONSLEHRE

Im Alltag begegnen uns vielfältige religiöse Symbole, Gebäude, Rituale, Lebensweisen und Überzeugungen. Deshalb geht Religion alle etwas an! Unabhängig von der eigenen religiösen Überzeugung.

Religionsunterricht ist auch für Schülerinnen und Schüler wichtig, die selbst nicht glauben oder andere religiöse Überzeugungen vertreten. Das Grundgesetz nennt dies „Religionsmündigkeit erlangen“. Der Religionsunterricht ist als einziges Unterrichtsfach in unserer Verfassung verankert. Nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der Religionsunterricht ein „ordentliches Lehrfach“ an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen.

Im geschützten Lernort Schule können Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Religionen kennenlernen. Religionsunterricht will hierbei auf der Suche nach qualifizierten Antworten helfen und zugleich Respekt vor dem Glauben vermitteln.

Hierzu setzen wir auf einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht.

Für den Unterricht ergeben sich hieraus Ziele, die in Übereinstimmung mit dem Schulprogramm und den Fachkonferenzen evangelische und katholische Religionslehre festgelegt wurden. Zu diesen gehört es, Schülerinnen und Schüler zu Menschen heranzubilden, die ausgehend vom christlichen Werteverständnis selbstbewusst, kritisch und nachhaltig handeln, den eigenen Standpunkt und Glauben vertreten und bereit sind, Verantwortung für sich und den Nächsten zu übernehmen. Insofern will der Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und eigenverantwortlichem Lernen anregen und ihre Personal- und Sozialkompetenzen fördern.