Neue
Smartphone-Regeln

Informationsschreiben

Die Schulordnung der Gesamtschule Brünninghausen enthält folgende Regel:

„In der Sekundarstufe I ist den Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Smartphones und elektronischen Geräten im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt, es sei denn, die Nutzung wird durch eine Lehrkraft erlaubt. Die ausgeliehenen iPads dürfen ausschließlich im Unterricht bzw. mit Erlaubnis einer Lehrkraft genutzt werden.“

Ab dem 28.10.2024 gilt: 

  • Die Smartphones müssen bei Betreten des Schulgeländes für den gesamten Schultag ausgeschaltet und sicher verstaut werden (Schultasche oder Ähnliches oder im Spind).
  • In den Jahrgängen 5-6 erhalten die Schüler*innen zu Beginn der Unterrichtszeit von den unterrichtsführenden Lehrkräften in den Klassenräumen das Angebot, die Smartphones für den Schultag zu verwahren (gesammelt und verschlossen). Nach Unterrichtsschluss erhalten die Kinder ihre Geräte von der dann unterrichtenden Lehrkraft zurück.

Wird gegen diese Regel verstoßen, greifen folgende Maßnahmen:

  • Bei Nutzung des Smartphones (1. Mal) auf dem Schulgelände und in der Pausenzeit:  Ermahnung durch die Lehrkraft und sofortiges Ausschalten und Wegstecken des Smartphones
  • Das Smartphone wird während des Unterrichts genutzt (1. Mal): Das Smartphone wird sichtbar auf das Pult gelegt bis zum Ende der Unterrichtseinheit. 
  • Bei dem 2. Mal erhalten die Erziehungsberechtigten von der Klassenleitung eine E-Mail. Die Klassenlehrkräfte führen ein Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler. 
  • Bei einem 3. Verstoß gegen die Smartphone-Regelung gegen die Smartphone-Regelung erfolgt eine schriftliche Missbilligung (Erzieherische Maßnahme) durch die Schulleitung. In einem pädagogischen Gespräch durch die Klassenleitungen mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler/der Schülerin werden weiterreichende pädagogische Maßnahmen vereinbart (z. B. Smartphone zu Hause lassen, morgens abgeben, etc.). 
  • Bei einem 4. Verstoß erfolgt ein schriftlicher Verweis (Ordnungsmaßnahme) und es erfolgt ein Gespräch durch die Schulleitung mit der Schülerin/dem Schüler und den Erziehungsberechtigten.

 

Folgende positive Auswirkungen der neuen Regelung werden erwartet:

  1. Bessere Konzentration auf den Unterricht: Smartphones lenken Schüler*innen von den Lerninhalten ab. Mehr Fokussierung auf den Unterricht wird sich positiv auf die schulischen Leistungen und die Noten auswirken.
  2. Soziale Interaktion: Ohne Smartphones wird die direkte und persönliche Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrpersonen sowie zwischen den Schüler*innen trainiert und gestärkt.
  3. Weniger Cybermobbing: Die geringere Möglichkeit, während des Schultages auf soziale Medien zuzugreifen, verringert das Risiko von Cybermobbing während der Schulzeit.
  4. Geringerer Stresslevel: Der eingeschränkte Zugang zu sozialen Medien kann entlasten, insbesondere, wenn Schüler sich sonst unter Druck gesetzt fühlen, ständig online und erreichbar zu sein.
  5. Angemessenes Verhalten: Der Zugang zu unangemessenen Inhalten (Challenges, Trends, sexistische/rassistische Inhalte) nimmt während der Schulzeit ab.
  6. Stärkung des Verantwortungsbewusstseins: Wenn Schüler*innen Smartphones während des Unterrichts nicht nutzen, kann ihr Bewusstsein für die Verantwortung, die mit dem Lernen und dem Schulbesuch verbunden ist, gestärkt werden.

Die Lehrendenkonferenz hat dies am 01.10.2024 mehrheitlich beschlossen. Sie folgte dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe, die sich aus einer Vertretung der Erziehungsberechtigten, einer Schüler*innen-Vertretung und einem Mitglied der Schulsozialarbeit zusammensetzte.

Der Beschluss fußt auf aktuellen wissenschaftlichen Studien (vgl.  http://www.tagesschau.de/wissen/technologie/handy-verbot-schulen-100.htm).